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Windkraftplanung

In den vergangenen Jahren hat sich die Steuerung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen – und damit auch in der Gemeinde Wilnsdorf – grundlegend verändert. 

Während früher die Städte und Gemeinden größtenteils selbst bestimmen konnten, wo Windräder gebaut werden dürfen, liegt diese Verantwortung heute bei den Bezirksregierungen. Das bundes- und landespolitische Ziel dahinter: mehr Planungssicherheit zu schaffen und den Anteil erneuerbarer Energien konsequent zu erhöhen.

Früher: Steuerung durch die Kommune

Nach früherer Rechtslage konnten Städte und Gemeinden über sogenannte Konzentrationszonen festlegen, wo Windkraftanlagen errichtet werden durften. Die Gemeinde Wilnsdorf hatte eine entsprechende Konzentrationszone im Bereich Kalteiche/ Löhrsberg ausgewiesen und plante die Ausweisung einer weiteren Zone im Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe.

Diese Zonen sollten den Bau von Windrädern außerhalb der festgelegten Flächen ausschließen. Ein wirksames Mittel, um eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern – aber gleichzeitig verhinderten die Zonen auch den vielerorts notwendigen Ausbau von Windenergie. 

Heute: Vorgaben von Bund, Land und Region

2022 wurde mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt, dass jedes Bundesland einen bestimmten Anteil seiner Fläche für Windenergie bereitstellen muss. Für Nordrhein-Westfalen heißt das:

  • bis 2027: mindestens 1,1 % der Landesfläche
  • bis 2032: mindestens 1,8 %

Seither liegt die Verantwortung für die Ausweisung von Windflächen bei den Bezirksregierungen. In unserem Fall ist das die Bezirksregierung Arnsberg. Sie ist verpflichtet, im Regionalplan sogenannte Windenergiebereiche (WEB) festzulegen, um die Flächenziele zu erfüllen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in einem mehrjährigen und mehrstufigen öffentlichen Verfahren den Regionalplan fortgeschrieben, der Regionalplan ist im Frühjahr 2025 rechtskräftig geworden. Für Wilnsdorf bedeutet das: Neue Windkraftanlagen sollen künftig nur noch in folgenden Bereichen gebaut werden:

  • Großraum Kalteiche
  • Tiefenrother/Gernsbacher Höhe
  • an der Gemeindegrenze zwischen Anzhausen und Netphen-Salchendorf

In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des neuen Regionalplans herrschte ein rechtliches Vakuum, so dass von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Amt für Bauen und Immissionsschutz des Kreises Siegen-Wittgenstein) auch Windkraftprojekte außerhalb bestehender Konzentrationszonen oder geplanter Windenergiebereiche genehmigt wurden.

Die Gemeinde Wilnsdorf hat in dieser Zeit aber eine klare Haltung gezeigt und Vorhaben nur dann positiv begleitet, wenn die geplanten Windräder einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung einhielten.

Transparente Genehmigungsverfahren

Alle Windenergiebauvorhaben müssen nach dem Bundesimmissionsschutz genehmigt werden. Für dieses Verfahren ist der Kreis Siegen-Wittgenstein (Amt für Bauen und Immissionsschutz) zuständig.

Eine Übersicht der Windräder in Betrieb oder in Planung finden Sie im Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein:

https://webgis.kommunale.it/kreissiwi/wea/

Die Gemeinde Wilnsdorf wird in diesen Verfahren lediglich beteiligt und um das städtebauliche Einvernehmen gebeten. Die Beratungen dazu erfolgen in öffentlicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Alle Dokumente können im Ratsinfosystem der Gemeinde Wilnsdorf eingesehen werden:

https://ratsinfo.wilnsdorf.de