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Windkraftplanung

In der Gemeinde Wilnsdorf wird zurzeit ein Windpark im Bereich Kalteiche/Löhrsberg (südlich von Wilnsdorf) betrieben. Dort sind drei Anlagen mit je 2,5MW Leistung installiert. Nach Aussagen des Betreibers erzeugt der Windpark ca. 10,7 Mio. kWh/ Jahr.

Seit 2011 prüft die Verwaltung, wie ein gemeindeweites Konzept zur Windenergienutzung aussehen könnte. Die wichtigsten Verfahrensschritte sind im Folgenden aufgeführt (in umgekehrt chronologischer Reihenfolge).

 

Mai 2019: Ergänzende artenschutzrechtliche Überprüfungen nötig

Nach der Vorstellung des Artenschutzgutachtens am 27.09.2017 im Bau- und Umweltausschuss sind ergänzende Informationen im Rathaus eingegangen. Darüber informierte die Verwaltung den Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 auf Anfrage zweier Ratsfraktionen. Da seit Frühjahr 2018 bekannt ist, dass auf hessischem Gebiet in der Nähe des Planungsbereiches Kalteiche ein Schwarzstorchhorst besetzt ist, wurden ergänzende örtliche Überprüfungen beauftragt, die noch bis Herbst 2019 laufen.

Die gesamte Antwort finden Sie nachfolgend:

Sachstand Windkraftplanung 05/2019 (PDF, 138 kB, Anfrage der Fraktion BfWuFDP sowie WPU nach § 17 der Geschäftsordnung vom 07.05.2019 )

September 2017: Artenschutzgutachten vorgestellt

Um die Machbarkeit der beabsichtigten Zonenausweisungen weiter abzusichern, beauftragte der Bau- und Umweltausschuss im Februar 2016 zwei Ingenieurbüros mit umweltfachlichen Prüfungen, insbesondere ergänzenden Artenschutzprüfungen.

Die Ergebnisse seiner faunistischen Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermaus- und Vogelarten in den beiden geplanten Konzentrationszonen stellte das Umweltplanungsbüro BIOPLAN dem Bau- und Umweltausschuss am 27. September 2017 vor.

Die Gutachten finden Sie nachfolgend:

Artenschutzgutachten Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe (PDF, 1.7 MB, vorgelegt von Bioplan GbR Marburg, Büro für Ökologie und Umweltplanung, Version: 22.02.2017)

Karten zum Artenschutzgutachten Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe (PDF, 3 MB, vorgelegt von Bioplan GbR Marburg, Büro für Ökologie und Umweltplanung, Version: 22.02.2017)

Artenschutzgutachten Kalteiche (PDF, 2.9 MB, vorgelegt von Bioplan GbR Marburg, Büro für Ökologie und Umweltplanung, Version: 22.02.2017)

Karten zum Artenschutzgutachten Kalteiche (PDF, 3.7 MB, vorgelegt von Bioplan GbR Marburg, Büro für Ökologie und Umweltplanung, Version: 22.02.2017)

 

Februar 2016: Rat beschließt Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für die Windkraftzone Kalteiche

Die Entscheidung des Rates fortsetzend, Windenergienutzung ausschließlich in zwei Konzentrationszonen zuzulassen, wurde am 11. Februar 2016 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für die bestehende Windkraftzone Kalteiche beschlossen.

Dieser Schritt erlaubt die Ausnutzung der Zone bei entsprechender Erweiterung und unter Berücksichtigung eines Repowerings der drei bereits installierten Windkraftanlagen (WKA).

Im Detail sieht der zu erarbeitende Entwurf gewisse Mindestabstände der WKA zu Wohngebieten sowie eine standortabhängige Bauhöhenbegrenzung vor.

Sitzungsunterlagen:

Vorlage 15/2016 Projektplanung Windpark Kalteiche (PDF, 187 kB, Projektplanung Windpark Kalteiche 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 »Kalteiche« der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilnsdorf a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Version: 25.01.2016)

Anlage 1 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 3.2 MB, Übersichtsplan Abgrenzung FNP)

Anlage 2 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 3.1 MB, Übersichtsplan Windpark Kalteiche Variante B - Abstände nach Wilnsdorf)

Anlage 3 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 3.1 MB, Übersichtsplan Windpark Kalteiche Variante B - Abstände nach Wilgersdorf)

Anlage 4.1 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 6.9 MB, Fotomontage Windkraftplanung Kalteiche aus Blickrichtung Wilnsdorf, oberhalb des Friedhofs)

Anlage 4.2 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 1.9 MB, Fotomontage Windkraftplanung Kalteiche - Blick aus Wilnsdorf, Neuwiese)

Anlage 4.3 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 1.9 MB, Fotomontage Windkraftplanung Kalteiche - Blick aus Wilnsdorf, Höhwäldchen)

Anlage 4.4 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 1.5 MB, Fotomontage Windkraftplanung Kalteiche - Blick aus Wilgersdorf, oberhalb Austraße)

Anlage 4.5 zu Vorlage 15/216 (PDF, 1.9 MB, Fotomontage Windkraftplanung Kalteiche - Blick aus Wilden, Stockstraße)

Anlage 5 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 3.1 MB, Übersichtsplan Windpark Kalteiche Variante C mit Abständen nach Wilnsdorf)

Anlage 6 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 3.1 MB, Übersichtsplan Windpark Kalteiche Variante C mit Abständen nach Wilgersdorf)

Anlage 7 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 43 kB, Technische Daten Projektplanung Windpark Kalteiche)

Anlage 8 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 391 kB, Übersichtsplan Abgrenzung BP)

Anlage 9 zu Vorlage 15/2016 (PDF, 8.1 MB, Vorlage 188/2015 mit Anlagen)

Beschluss 15/2016 - öffentlich - Rat 11.02.2016 (PDF, 203 kB, Projektplanung Windpark Kalteiche 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 »Kalteiche« der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilnsdorf a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Version: 11.02.2016)

Februar 2016: VG Arnsberg bestätigt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens

Der Wilnsdorfer Gemeinderat lag richtig mit seinem Beschluss, das Bürgerbegehren in Sachen Windkraft für unzulässig zu erklären. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, wonach der Gemeinderat unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklären sollte. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und bestätigte darüber hinaus die inhaltliche Richtigkeit der vom Rat getroffenen Entscheidung.

Das Bürgerbegehren hatte gefordert, dass neue Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf einen Mindestabstand von 2 km zu Wohngebieten einhalten sollten. Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf erklärte dieses Ansinnen in seiner Sitzung am 26. November 2015 für unzulässig, da Bürgerbegehren per Gesetz nicht in die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen eingreifen dürfen.

Sitzungsunterlagen:

Vorlage 179/2015 (PDF, 168 kB, Bürgerbegehren »Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf« - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Version: 05.11.2015)

Beschluss 179/2015 - öffentlich - Rat 26.11.2015 (PDF, 58 kB, Bürgerbegehren »Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf« - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Version: 26.11.2015)

Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht ohne Einschränkungen an. Der Antrag der Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens wurde aus diesen inhaltlichen Gründen und aufgrund eines gravierenden Verfahrensfehlers abgelehnt.

„Der Gerichtsbeschluss bestätigt nicht nur die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, sondern auch unseren eingeschlagenen Weg bei der Windkraftplanung“, kommentiert Bürgermeisterin Christa Schuppler. Er bescheinige der Verwaltung fachlich und rechtlich kompetente Arbeit und erinnere an die Planungshoheit und Abwägungsfreiheit des Gemeinderats.

Zu den anstehenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung von Bebauungsplänen für die beiden geplanten Windkraftzonen „Kalteiche“ und Gernsbacher/Tiefenrother Höhe“ ergänzt Schuppler: „Wir wollen die Öffentlichkeit weiterhin intensiv in die Planungen einbeziehen“. Es werde mehrere Gelegenheiten geben, sich zu informieren und auch Stellung zu nehmen.

 

November 2015: Rat beschließt die Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Rat hat seiner Sitzung am 26.11.2015 den vorgeschlagenen Kriterien für die Flächenauswahl zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen im Gemeindegebiet Wilnsdorf zugestimmt und die Einleitung des Verfahrens zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wilnsdorf für die Bereiche "Kalteiche/Löhrsberg" und "Gernsbacher/Tiefenrother Höhe" entsprechend den in den Übersichtsplänen Nr. 1 und Nr. 2 dargestellten Abgrenzungen beschlossen.

Der Rat hat die Verwaltung ermächtigt und beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte der landesplanerischen Abstimmung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Nachbarkommunen zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Desweiteren hat der Rat die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen fachgutachterlichen Untersuchungen  durchzuführen bzw. durchführen zu lassen bzw. solche Untersuchungen durch interessierte Investoren über städtebauliche Verträge finanzieren oder refinanzieren zu lassen.

Vorlage 193/2015 Windenergienutzung (PDF, 249 kB, 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wilnsdorf Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), Version: 26.11.2015, Datum: 2015-11-26 00:00:00)

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 193/2015 (PDF, 3 MB, Übersichtsplan K-Zone Kalteiche, Version: 2015-11-26 00:00:00, Datum: 2015-11-26 00:00:00)

Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 193/2015 (PDF, 8.5 MB, Übersichtsplan K-Zone Gernsbacher-Tiefenrother Hoehe, Version: 2015-11-26 00:00:00, Datum: 2015-11-26 00:00:00)

 

November 2015: Rat stellt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest

Dem Rat lag ein Bürgerbegehren vor, mit dem erreicht werden sollte, dass Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf nur in einem Abstand von mindestens 2 km zu Wohngebieten errichtet werden dürfen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 festgestellt, dass das Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Gemeindeordnung NRW unzulässig ist, weil mit ihm eine inhaltliche Festlegung in der Bauleitplanung gefordert wird, die einem Bürgerbegehren entzogen ist.

Vorlage 179/2015 Windkraft (PDF, 156 kB, Bürgerbegehren »Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf« - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Version: 2015-11-26 00:00:00, Datum: 2015-11-26 00:00:00)

 

Juli 2015: Stellungnahme zur Windkraftplanung in Burbach

März 2015: Bürgerbegehren zur Windkraftplanung angemeldet

Durch eine am 16. März 2015 eingegangene schriftliche Anzeige ist bei der Gemeinde Wilnsdorf ein Bürgerbegehren gem. § 26 der Gemeindeordnung NRW angemeldet worden. Mit dem Bürgerbegehren soll den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wilnsdorf folgende Frage vorgelegt werden:

"Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen nur in einem Mindestabstand von 2.000 Metern zu vorhandenen/geplanten Gebieten, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, im Gebiet der Gemeinde Wilnsdorf errichtet werden dürfen?"

Mitteilung 55/2015 Windkraftplanung (PDF, 82 kB, Bürgerbegehren zur Windkraftplanung, Version: 2015-03-26 00:00:00, Datum: 2015-03-26 00:00:00)

 

Dezember 2014: Entscheidung über weiteres Vorgehen

Im Dezember 2014 beschäftigten sich Bau- und Umweltausschuss sowie der Rat der Gemeinde Wilnsdorf mit den Entwürfen des Regionalplans (Teilplan Energie) und mit seinen Konsequenzen auf die gemeindliche Windenergieplanung.

Sitzungsunterlagen

Beide Gremien haben mehrheitlich beschlossen, dass die Gemeinde Wilnsdorf zunächst keine Änderung des Flächennutzungsplans einleiten soll. Dies wäre Voraussetzung dafür, neue Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausweisen zu können. Vielmehr solle der Fortgang der Verfahren zum neuen Landesentwicklungsplan und zum Regionalplan - Teilplan Energie abgewartet werden. Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, projektspezifische Planungsüberlegungen für die gemäß Ratsbeschluss vom 10.04.2014 vorgesehenen Planungsbereiche Kalteiche und Gernsbacher/Tiefenrother Höhe weiterzuführen.

Bürgermeisterin Christa Schuppler wies in einem einführenden Statement darauf hin, dass selbstverständlich bei der weiteren Planung und den sich anschließenden immissionsschutz- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren alle relevanten Belange berücksichtigt werden. "Dazu gehören insbesondere der von der Bürgerinitative Kalteiche thematisierte Immissionsschutz für die Wohnbevölkerung als auch der Natur- und Artenschutz", so die Bürgermeisterin:

Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Windkraftplanung (PDF, 59 kB, Bau- und Umweltausschuss, Version: 2014-12-03 00:00:00, Datum: 2014-12-03 00:00:00)

 

Juli/ August 2014: Regionalplanung Arnsberg

Der Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg hat am 03.07.2014 den Erarbeitungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan "Energie" des Regionalplans Arnsberg gefasst. Der Sachliche Teilplan „Energie“ trifft für die gesamte Planungsregion textliche Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu verschiedenen Energieträgern und erstmals zeichnerische Festlegungen für Vorranggebiete für die Windenergie.

Die wesentlichen, für die Gemeinde Wilnsdorf relevanten Unterlagen zur Windkraftplanung stehen in diesem Text zur Verfügung:

Sachlicher Teilplan Energie der Bezirksregierung Arnsberg »

In der Ratssitzung am 28.08.2014 gab die Gemeindeverwaltung eine erste Einschätzung zu den Plänen der Bezirksregierung:

Sitzungsunterlagen

 

April 2014: Rat will Ausweisung neuer Konzentrationszonen in zwei Bereichen vorantreiben

Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf stellte am 10. April 2014 die Weichen für die weitere Windkraftplanung. Einstimmig beschloss das Gremium, in zwei von drei bisher näher in Betracht gezogenen Suchbereichen die Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergienutzung voranzutreiben: auf der Kalteiche bei Wilnsdorf (als Erweiterung der bereits vorhandenen Zone) und der Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe bei Gernsdorf/ Rudersdorf/ Wilgersdorf. Die Planungen für den dritten Suchbereich Hohe Roth/ Haferhain bei Anzhausen/ Flammersbach werden eingestellt.

Sitzungsunterlagen

„Damit formuliert der Rat nunmehr sein konkretes Planungsziel: Er spricht sich für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung in den zwei benannten Arealen aus“, fasst Bürgermeisterin Christa Schuppler zusammen. Zugleich signalisiere der Beschluss, dass die Landes- und Bundesziele zur Energiewende mit einer bürgerverträglichen Planung umgesetzt werden können. „Die Gemeinde Wilnsdorf will ihren Beitrag leisten, aber eben nicht um jeden Preis“, sagt Schuppler.

Detaillierte Bewertungsmatrix für alle Suchbereiche

Der Beschluss des Rates basiert auf einer umfangreichen Bewertung der drei Suchbereiche, die die Verwaltung vorgenommen hatte. Für jedes Areal wurden geprüft und beurteilt: der Beitrag zum Klimaschutz, die Wirtschaftlichkeit, das Schutzbedürfnis der Bevölkerung gegen optische und akustische Immissionen (Lärm, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung der Anlagen), Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, mögliche Auswirkungen auf Naherholung und Tourismus sowie durch Natureingriffe, die der Bau und Betrieb der Anlagen verursacht.

Die Bewertung dieser sogenannten weichen Faktoren liefert der Gemeinde Wilnsdorf die entscheidende Beurteilungsgrundlage, um entsprechend der Zielsetzung des gemeindlichen Standortsuchprozesses eine verträgliche Planung zu organisieren, die insbesondere Rücksicht auf die Perspektive der Bürger nimmt.

Vorbeugender Immissionsschutz

Die Bewertung ergab nach derzeitigem Planungsstand die beste Eignung für den Bereich Kalteiche, gefolgt von dem Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe. Der Bereich Hohe Roth/ Haferhain erfuhr eine deutlich schlechtere Einstufung, was letztendlich zu seinem Ausschluss für die weitere Planung führte. Zu begründen ist dieses Ergebnis insbesondere mit den Anforderungen an den vorbeugenden Immissionsschutz: Da die möglichen Anlagenstandorte im Suchbereich Hohe Roth/ Haferhain zum Teil nur 1.000 m entfernt von Wohngebieten liegen, wäre dortmit den vergleichsweise stärksten optischen und akustischen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Demgegenüber bieten die Bereiche Kalteiche und Gernsbacher / Tiefenrother Höhe, wo nach bisherigen Überlegungen jeweils 3 neue Windkraftanlagen denkbar wären, die Möglichkeit, einen Abstand von mind. etwa 1.500 m zu Wohngebieten einzuhalten.

Einleitung der förmlichen Bauleitplanung

Als nächsten Schritt bereitet die Verwaltung nun die Einleitung der förmlichen Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes, ggf. ergänzende Bebauungspläne) für weitere Windkraftkonzentrationszonen auf der Kalteiche und der Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe vor. Ziel ist es, dem neuen Rat im Herbst 2014 einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.

Im Zuge der förmlichen Bauleitplanung werden anschließend etliche Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange von der Gemeinde beteiligt und können Stellungnahmen abgeben. Auch die Bürger erhalten weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Sie können sich über die konkreten Planentwürfe informieren und auch Anregungen vortragen. Die Beteiligungsmöglichkeiten werden zu gegebener Zeit von der Gemeinde Wilnsdorf öffentlich bekanntgemacht.

 

Juli 2013: Präsentation der Planungsoptionen für ein gemeindeweites Konzept der Windenergienutzung

Im Auftrag des Gemeinderates (Beschluss vom 15.12.2011) hat die Verwaltung das Gemeindegebiet auf mögliche weitere Konzentrationszonen untersucht.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung und die damit verbundenen Planungsoptionen wurden dem Bau- und Umweltausschuss am 10. Juli 2013 vorgestellt:

Fachgutachten zu Windenergienutzungspotential in Wilnsdorf werden Ausschuss vorgestellt »

Gutachten zum Artenschutz und Immissionsschutz

Grundlage der Planungsoptionen sind Gutachen, in denen von externen Sachverständigen Fragen des Artenschutzes und Immissionsschutzes geprüft wurden:

Immissionsschutzprüfung Windkraftplanung (PDF, 3.2 MB, Immissionsschutzrechtliche Prüfung von Potentialflächen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf, vorgelegt von TÜV Rheinland, Version: 2013-09-24 00:00:00, Datum: 2013-09-24 00:00:00)

Artenschutzgutachten Bereich Kalteiche (PDF, 642 kB, ASP Stufe 1, Gutachten im Zuge der Windkraftplaung der Gemeinde Wilnsdorf, vorgelegt von H ++ W LandschaftsarchitekturBüro Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Silvia Wendholt, Stand Juni 2013)

Artenschutzprüfung Bereich Tiefenrother Höhe / Gernsbacher Höhe (PDF, 595 kB, ASP Stufe 1, Gutachten im Zuge der Windkraftplaung der Gemeinde Wilnsdorf, vorgelegt von H ++ W LandschaftsarchitekturBüro Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Silvia Wendholt, Stand Juni 2013)

Artenschutzprüfung Hohe Roth / Haferhain (PDF, 717 kB, ASP Stufe 1, Gutachten im Zuge der Windkraftplaung der Gemeinde Wilnsdorf, vorgelegt von H ++ W LandschaftsarchitekturBüro Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Silvia Wendholt, Stand Juni 2013)

Ausgewogenes Gesamtkonzept erforderlich

Im Bau- und Umweltausschuss wies Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler darauf hin, dass es die Gemeinde im weiteren Planungsprozess als ihre Aufgabe versteht, öffentliche und private Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die vorgestellte Planungsoption bedürfe noch der Einordnung in ein Gesamtkonzept, an dessen Erstellung Bürger, Investoren und Grundstückseigentümer beteiligt werden sollen. Christa Schuppler im Wortlaut:

Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Windkraftplanung 2013 (PDF, 67 kB, Bau- und Umweltausschuss, Version: 2013-07-10 00:00:00, Datum: 2013-07-10 00:00:00)

Bürgerinformation

Auf Vorschlag von Bürgermeisterin Schuppler hat der Rat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfassend über die kommunale Windkraftplanung zu informieren. Dazu fanden im September 2013 drei Infoveranstaltungen statt, in denen die Planungsoptionen vorgestellt werden:

Bürgerinformation Windkraftplanung (in niedriger Auflösung) (PDF, 2.6 MB, Präsentation zur Bürgerinformation im September 2013)

Bürgerinformation Windkraftplanung (in hoher Auflösung) (PDF, 7.7 MB, Präsentation zur Bürgerinformation im September 2013)